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Verfahren zur Vorinformation BREITBANDVERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM / Große Kreisstadt Dippoldiswalde
Verfahren zur Vorinformation
BREITBANDVERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM
Große Kreisstadt Dippoldiswalde
- 26.07.2010 -
NICHTFÖRMLICHES INTERESSENBEKUNDUNGSVERFAHREN
ABSCHNITT I: KOMMUNALE GEBIETSKÖRPERSCHAFT
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Große Kreisstadt Dippoldiswalde
Markt 2
01744 Dippoldiswalde
Herr Kerndt
Tel.: 03504/6499 13
Fax: 03504/613311
E-Mail: stadt@dippoldiswalde.de
I.2) VERFAHRENSGRUND / GEGENSTAND DES ÖFFENTLICHEN INTERESSES:
Die Große Kreisstadt Dippoldiswalde beabsichtigt,
die Verfügbarkeit von zuverlässiger und hochwertiger Breitbandtechnologie zu
vertretbaren Preisen in allen unterversorgten Ortsteilen herstellen zu lassen.
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DER DIENSTLEISTUNG
II.1) BEZEICHNUNG DES AUFTRAGS DURCH DEN AUFTRAGGEBER
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren, angelehnt an § 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung
- keine Vorinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung.
II.2) KURZE BESCHREIBUNG DER ART UND MENGE ODER DES WERTES DER DIENSTLEISTUNGEN:
Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechtes. Die Große Kreisstadt Dippoldiswalde behält sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens sowie den Abschluss von Verträgen vor. Im Zuge dieses nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens prüft die Große Kreisstadt Dippoldiswalde, ob unter den Marktteilnehmern die Absicht besteht, ohne öffentliche Fördermittel zum jetzigen Zeitpunkt oder in den folgenden 36 Monaten in einem oder mehreren Ortsteilen der Stadt:
- Stadt Dippoldiswalde (Einwohner: 4.875)
- OT Paulsdorf (Einwohner: 705)
- OT Malter (Einwohner: 620)
- OT Seifersdorf (Einwohner: 1.001)
- OT Elend (Einwohner: 108)
- OT Berreuth (Einwohner: 169)
- OT Ulberndorf (Einwohner: 482)
- OT Reichstädt (Einwohner: 1.350)
- OT Reinholdshain (Einwohner: 506)
- OT Reinberg (Einwohner: 115)
- OT Oberhäslich (Einwohner: 324)
Breitbandteilnehmeranschlüsse zum Internet bereitzustellen. Ausbaupläne eines privaten Investors werden nur berücksichtigt, wenn sie einen Ausbau innerhalb der nächsten 36 Monate vorsehen und wenn ein definitiver Beschluss für eine konkrete Erschließungsplanung nachgewiesen wird, die realistisch erscheint.
Ausbaupläne eines privaten Investors werden weiterhin nur berücksichtigt, wenn sie Breitbandteilnehmeranschlüsse mit Mindestübertragungsraten von 2.000 kbit/s downstream, 192 kbit/s upstream im Falle von privaten und 2.000 kbit/s downstream und upstream (bei höheren Bandbreiten nicht notwendigerweise symmetrisch) im Falle von gewerblichen Nutzern zu vertretbaren Preisen bereitstellen. Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Mindestübertragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit jedem privaten Haushalt, jedem Gewerbebetrieb sowie jeder sonstigen Institution zur Verfügung stehen. Höhere Übertragungsraten sind willkommen und können auch einem Teil der Anschlussnehmer angeboten werden.
Ein vertretbarer Preis liegt dann vor, wenn ein Angebot für den privaten Nutzer
- zu den genannten Mindestübertragungsraten
- zu einem monatlichen Endkundenpreis von höchstens 40,- € brutto und Einmalkosten (Anschlusskosten, Hardware, Versand, Installation) von max. 100,- € brutto oder höchstens 44,16 € monatliche Gesamtkosten bezogen auf 24 Monate Vertragslaufzeit,
- einschließlich einer (festnetzgebundenen oder mobilen) Sprachtelefoniemöglichkeit zu festnetzähnlichen Tarifen,
- mit einem enthaltenen monatlichem Datenübertragungsvolumen von mindestens 5 GB und
- einer Vertragslaufzeit von höchstens 24 Monaten
zur Verfügung steht.
Für gewerbliche Nutzer liegt ein vertretbarer Preis für einen Anschluss mit einer Übertragungsrate von jeweils mindestens 2000 kbit/s downstream und upstream (bei höheren Bandbreiten nicht notwendigerweise symmetrisch) vor, wenn ein Angebot
- zu einem monatlichen Endkundengrundpreis von höchstens 100,- € brutto und Einmalkosten (Anschlusskosten, Hardware, Versand, Installation) von max. 300,- € brutto oder höchstens 112,50 € monatliche Gesamtkosten bezogen auf 24 Monate Vertragslaufzeit, einschließlich einer (festnetzgebundenen oder mobilen) Sprachtelefoniemöglichkeit zu festnetzähnlichen Tarifen,
- mit einem unbegrenzten monatlichem Datenübertragungsvolumen bei voller Übertragungsgeschwindigkeit
- einer Vertragslaufzeit von höchstens 24 Monaten.
zur Verfügung steht.
Das Netz soll mit den Mindestübertragungsraten mindestens 99,5 % der zeit eines Jahres verfügbar sein. Die Sprachtelefoniemöglichkeit für sich ist kein Bestandteil der Leistung im Rahmen der Interessenbekundung, kann aber mit angeboten werden. Dies gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Nutzer. Sie wird lediglich einbezogen, um eine Vergleichbarkeit der Endkundenpreise herzustellen. Sofern eine Sprachtelefoniemöglichkeit nicht mit angeboten wird, wird im Rahmen der Auswertung der Interessenbekundungen das preiswerteste, lokal verfügbare Angebot, gleich welcher Technologie, hinzugerechnet, um eine Vergleichbarkeit der Endabnehmerpreise zu gewährleisten.
Die Große Kreisstadt Dippoldiswalde erbittet sich Rückäußerungen bis zum 30.09.2010.
Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden.
II.3.) SONSTIGE INFORMATIONEN:
Der Telekommunikationsanbieter hat alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben.
ABSCHNITT III: WEITERES VERFAHREN
III.1) AUSWAHLVERFAHREN
Ausschlaggebend für die Zulässigkeit und Berücksichtigung der Bekundungen sind neben der Einhaltung der unter II.2) genannten Anforderungen, weitere qualitative Merkmale der Angebote wie unter anderem
- Befähigungsnachweise (nach dem Telekommunikationsgesetz; Referenzprojekte)
- Angaben über die Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit
- Angaben über die Mindestbandbreiten am Netzknoten
- Angaben über den voraussichtlichen Endkundenpreis und das Abrechnungsverfahren
- sowie der Schutz der installierten Anlagen und somit der Internetverbindungen gegen Dritte
III.2) TAG DER ABSENDUNG DIESER VORINFORMATION
31.08.2010
Dieses Dokument als PDF herunterladen
(
28.07.2010, 09.54 Uhr)
Link zu dieser Information: http://www.weisseritzkreis.net/archiv/?dbid=9164
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